Anhang III

Anhang III der Gefahrenstoffverordnung

Im Anhang II der GefStoffV geht es um spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit organischen Peroxiden, ergänzend zu § 11 Absatz 4.

Nummer 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Nummer 2 Tätigkeiten mit organischen Peroxiden