Dieser Abschnitt behandelt alle Zusammenhänge rund um das Chemikaliengesetz. Hier ist genau deklariert, wann und wie eine Person vorsätzlich oder fahrlässig handelt und mit welchen Sanktionen zu rechnen ist.
Hier ist genau festgelegt, wann Jemand ordnungswidrig im Sinne des Chemikaliengesetzes handelt. Zu unterscheiden sind fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen.
Hier finden Sie einen Katalog über zu sanktionierende Maßnahmen, wie beispielsweise unvollständige oder falsche Dokumentation, falsche Lagerung der Stoffe, fehlende Schutzkleidung für Mitarbeiter oder nicht aktuelles verzeichnis.
ist mittlerweile weggefallen
Hier finden Sie einen Katalog über Maßnahmen der Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen nach denen Hersteller für Fehlverhalten bestraft werden. Zu diesen ordnungswidrigen Prozessen gehören beispielsweise die Benutzung von Schädlingsbekämpfungsmitteln während der Herstellungsprozess oder der falsche Einsatz von Biozid-Produkten.
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