Abschnitt 3 - Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten

Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten

Dieser Abschnitt behandelt alle Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung. Außerdem werden hier auch spezielle Schutzmaßnahmen festgelegt. 

Gefährdungsbeurteilung – § 6 GefStoffV

Hier ist festgehalten, welche Inhalte das Gefahrstoffverzeichnis aufweisen muss. Ebenso wird in diesem Abschnitt genau geklärt, wie der Arbeitgeber bei einer Gefährdungsbeurteilung vorzugehen hat. 

Grundpflichten bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen – § 7 GefStoffV

Zusammenfassung der Grundpflichten, die der Arbeitgeber immer befolgen muss. Hierzu gehören Hygienevorschriften genauso wie die richtige Gefährdungsbeurteilung. Vorbeugung vor dermaler oder inhalativer Exposition steht in diesem Abschnitt ebenfalls im Mittelpunkt.