Die Gefahrenstoffverordnung beginnt mit ihrem allgemeinen Zweck, nämlich dem Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen. Hierzu zählen der Arbeits-, Verbraucher- und Umweltschutz.
Der Anwendungsbereich klassifiziert die Gefahrstoffe nach ihren Eigenschaften und Gefährlichkeitspotentialen und weist diese bestimmten Richtlinien zu.
In diesem Teil geht es um die allgemeinen Begriffsbestimmungen, die für die Verordnung Wichtigkeit aufweisen. Diese werden unterschiedlich gewichtet und passen sich so den folgenden Verordnungen an.
Zurück zu "Gefahrstoffverordnung & Gefahrstoffe"